Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Voll-Service-Verträge (VS) Anwendung. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie schriftlich von AOS24 anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Mit der Unterzeichnung des Auftragformulars kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber, im folgenden als AG oder Kunde bezeichnet, und der Firma AOS24 AOS24.com Service GmbH, im folgenden AOS24 bezeichnet, zustande. Für den Zugang zu den Datenbanken der Fahrzeugbörsen werden alle relevanten Zugangsdaten des Kunden zu den Fahrzeugbörsen auf dem Server von AOS24 hinterlegt. AOS24 versichert, dass diese Daten ausschließlich für die reibungslose Pflege bei den angeschlossenen Börsen genutzt werden.
§ 1 Leistungen:
- Datenvermittlung: AOS24 übermittelt die vom AG per Schnittstellenübertragung zur Verfügung gestellten Fahrzeugdaten an die angeschlossenen Fahrzeugbörsen, mit denen der AG einen gültigen Vertrag für die Veröffentlichung seiner Fahrzeuge hat, innerhalb von 24 Stunden und konvertiert diese Daten dabei ohne jegliche weitere Veränderung nach den Vorgaben der individuellen Schnittstellenbeschreibungen der Fahrzeugbörsen. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nur um die Weiterleitung von Informationen. Das Einrichten der Importschnittstelle vom AG zu AOS24 ist kostenlos.
- Fotoservice: Fotografieren der Fahrzeuge auf dem Ausstellungsgelände des AG in Absprache mit ihm ein bis zwei mal wöchentlich. Pro Fahrzeug werden bis zu 15 Aufnahmen angefertigt, abhängig von den witterungs- und standortbedingten Möglichkeiten, ohne die Fahrzeuge zu rangieren (Standard). Fotografieren mit vorherigem Rangieren ist gegen Aufpreis möglich. Die Fotos werden nach GW-Nummern benannt und dem AG zum Download bereitgestellt. Die Bereitstellung ist auf 3 Monate begrenzt.
- Veränderungen an den vom AG übermittelten Fahrzeugdaten durch AOS24: Nutzer der Fahrzeugbörsen können die Suche nach einem bestimmten Fahrzeug u. a. hinsichtlich seiner Ausstattung spezifizieren. Korrekte und vollständige Angaben zur Ausstattung eines dort angebotenen Fahrzeugs sind daher eine Voraussetzung für die erfolgreiche Vermarktung für den AG. Erfahrungsgemäß sind die vom AG zur Verfügung gestellten Ausstattungsangaben aus der Schnittstellenübertragung teilweise fehlerhaft und/oder häufig unvollständig. Daher erfolgt, in der Regel während des Fotografierens, eine zusätzliche manuelle Erfassung (Ist-Zustand) solcher Ausstattungsmerkmale am Fahrzeug durch AOS24. Die Ist-Erfassung fließt in den jeweiligen, auf elektronischem Weg übermittelten Datensatz ein und führt bei diesem im Falle von festgestellten Abweichungen zu entsprechenden Ergänzungen, bzw. Korrekturen. Durchgeführte Änderungen werden in einem automatischen Protokoll für die Dauer eines halben Jahres festgehalten, das dem AG in dieser Zeit im Geschlossenen Bereich von AOS24 zur Einsicht und Kontrolle zur Verfügung steht. Außerdem wird der AG per Email über jede Korrektur des Datensatzes informiert. Im Fall, dass der AG aufgrund dieser Email oder auf anderem Weg feststellt, dass die von AOS24 durchgeführten Änderungen fälschlich vorgenommen wurden, ist der AG verpflichtet, AOS24 sofort über den Irrtum zu informieren und die richtigen Angaben zwecks Korrektur zur Verfügung zu stellen.
- Geschlossener Bereich: AOS24 ermöglicht dem AG den Zugang zum Geschlossenen Bereich von AOS24. Hier kann der AG alle dort zur Verfügung gestellten Funktionen, wie z.B. den „Preisvergleich per Mausklick“, das „Preismanagement nach Standtagen“, automatischer Versand von CI-gerechten Preisschildern oder das Druck- und Sende-Center für multilinguale Fahrzeugbeschreibungen und Fahrzeuglisten nutzen oder selbst Änderungen an seinen Fahrzeugdaten vornehmen. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit oder die Performance des geschlossenen Bereichs besteht nicht. Die Zahl der Benutzer mit eigenem Login ist ohne Mehrkosten auf 10 pro AOSKundennummer beschränkt
- Schnittstellenüberwachung: Ständige Überprüfung und Anpassung der Schnittstellen auf Veränderungen, insbesondere hinsichtlich der Suchmöglichkeiten bei den Fahrzeugbörsen, um sicherzustellen, dass die Fahrzeuge des AG dort jederzeit gefunden werden können.
§ 2 Mitwirkung des Kunden:
Im Rahmen einer zügigen Abwicklung vor Ort sorgt der Kunde für die freie Zugänglichkeit zu den Fahrzeugen, die fotografiert werden sollen. Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt nicht zum Fotografieren bereit stehen, werden nicht erfasst. Zum Zwecke der Übersicht über die Fahrzeuge, die bereits durch AOS24 erfasst wurden, erteilt der Kunde AOS24 die Erlaubnis, jedes erfasste Fahrzeug mit dem AOS24 Label zu kennzeichnen. Verkaufte Fahrzeuge müssen AOS24 im Rahmen der Schnittstellenübertragung gemeldet werden. Der AG darf während der Vertragslaufzeit keinen Anderen mit identischen Dienstleistungen beauftragen oder die Übertragung an die Börsen selbst vornehmen.
§ 3 Copyright/Eigentumsvorbehalt:
Alle von AOS24 aufgenommenen Fotos sind Eigentum von AOS24 und unterliegen dem Copyright. Während der Vertragslaufzeit darf der AG über diese Fotos frei verfügen und diese auch Dritten zugänglich machen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit AOS24 dürfen diese jedoch ausdrücklich so lange nicht, weder für eigene noch andere Zwecke vom AG verwendet werden, bis der AG alle offenen AOS24-Rechnungen vollständig beglichen hat. Danach kann der AG wieder frei über diese Fotos verfügen.
§ 4 Reklamationen:
Reklamationen sind sofort an AOS24 oder den AOS24 Außendienst zu richten. Reklamationen, die Bagatellen wie Rechtschreibfehler oder Ähnliches beinhalten und den Wert der Veröffentlichung nicht beeinträchtigen, werden von AOS24 nicht anerkannt. Dieses gilt auch für die Qualität der von AOS24 erbrachten Fotoleistungen aus Gründen der subjektiven Betrachtungsweise und den Aufnahmebedingungen vor Ort. Im Falle der berechtigten Reklamation wird AOS24 entweder eine entsprechende kostenlose Ersatzleistung, die in der Höhe und Art der Reklamation entspricht leisten, oder einen Betrag in entsprechender Höhe gutschreiben.
§ 5 Pauschales Abrechnungssystem:
Für die oben beschriebenen Leistungen erhält AOS24 vom Kunden eine monatliche pauschale Vergütung, die sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von AOS24 richtet und Bestandteil dieses Vertrages ist. Basis für die Abrechnung ist der jeweilige Fahrzeugbestand des Kunden. Dabei ist es unerheblich, wie viele Neuzugänge im Abrechnungsmonat oder jahreszeitenbedingt erneut fotografiert werden müssen. Bei der Erstrechnung wird der Anfangsbestand zugrunde gelegt, den AOS24 erstmalig an die Fahrzeugbörsen überträgt. Alle nachfolgenden Rechnungen erfolgen auf Basis des durchschnittlich übertragenen Fahrzeugbestandes des Vormonats. Die Durchschnittsberechnung wird auf den Rechnungen ausgewiesen.
§ 6 Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungsstellung erfolgt aus administrativen Gründen jeweils für einen Monat im Voraus. Rechnungen sind sofort fällig. Skonto wird ausdrücklich nicht gewährt (Dienstleistung). Sofern die Leistung von AOS24 im Falle einer Kündigung oder im Zahlungsverzug nicht für den vollen Monat in Anspruch genommen wird oder werden kann, wird keine anteilige Rückvergütung vorgenommen. Der AG kann die Vergütung im Lastschriftverfahren einziehen lassen. Der Einzug erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Im Falle der Nichteinlösung trägt der Kunde die anfallenden Bankkosten und der Zugang zum Geschlossenen Bereich von AOS24 wird solange gesperrt, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
§ 7 Zahlungsverzug:
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist AOS24 berechtigt, den Service einzustellen und alle Datensätze des Kunden mit den dazugehörigen Fotos aus allen Börsen zu entfernen und diese erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen wieder einzupflegen. Mahngebühren werden unter Berücksichtigung von 7% Verzugszinsen mit 5,- € für die 1. Mahnung, 10,- € für die 2. Mahnung und 15,- € für die 3. Mahnung abgerechnet.
§ 8 Laufzeit, Kündigung:
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt einen Monat und verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der beiden Vertragsparteien 14 Tage vor Ablauf des Servicemonats gekündigt wird. Ein Servicemonat beginnt mit dem Monatsdatum, an dem das Konto des AG für die Übertragung zu den Börsen erstmalig freigeschaltet wurde und endet im Folgemonat am vorausgehenden Tag der Freischaltung des Vormonats. Sofern AOS24 auf Wunsch des AG irgendeine Sonderleistung außerhalb der in § 1 genannten Leistungen erbringt, beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrages 3 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem die Sonderleistung erbracht wurde. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat vor Ablauf des 3. Monats. Im Falle des Zahlungsverzuges behält AOS24 die fristlose Kündigung vor. Die Vergütung ist in diesem Fall für die volle Laufzeit fällig.
§ 9 Haftung, Höhere Gewalt:
AOS24 haftet nicht für die Richtigkeit der Fahrzeugangaben des AG, die durch die Datenvermittlung aus § 1, Punkt 1 bei den Fahrzeugbörsen veröffentlicht werden. Der AG verpflichtet sich, AOS24 von allen eventuellen Kosten frei zu halten, die dem AG durch falsche oder fehlerhafte Fahrzeugangaben bei den Fahrzeugbörsen entstehen könnten. AOS24 haftet im Rahmen seiner unter § 1, Punkt 3 genannten Leistungen nur für nachgewiesene Kosten, die dem AG aus Reklamationen des Interessenten wegen falscher Fahrzeugbeschreibungen und daraus resultierenden irrtümlichen Wegekosten (An-/Abreise sowie nachgewiesenem Verdienstausfall) des Interessenten entstehen. Ein Anspruch auf Nachrüstung oder Erstattung eines Preisnachlasses besteht nicht. Der AG verpflichtet sich, AOS24 unverzüglich über jeden eintretenen Garantiefall zu unterrichten. Die Garantieabwicklung erfolgt ausschließlich über die Geschäftsleitung von AOS24. Die Garantie greift, wenn das automatische Änderungsprotokoll in Übereinstimmung mit dem parallel geführten Fotoprotokoll von AOS24 aufzeigt, dass der Fehler auf AOS24 zurückzuführen ist. AOS24 haftet grundsätzlich nicht bei falschen Angaben hinsichtlich ausbaubarer oder nicht sichtbarer Ausstattungen und auch nicht, wenn das Schaden stiftende Ereignis auf das Einwirken des AG oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. AOS24 haftet nicht für falsche Ausstattungsangaben, wenn sichtbare Bedienteile für z.B. Navigation, Sitzheizung, Standheizung usw. im Fahrzeug vorhanden, aber ohne Funktion sind. AOS24 haftet auch nicht für Wertverluste, die dem AG wegen fehlender Ausstattungsangaben und dadurch verursachten verlängerten Standtagen entstehen. AOS24 haftet unter folgenden Voraussetzungen für die Kosten, die dem AG aufgrund von Abmahnungen entstehen, sofern der Abmahngrund auf eine Serviceleistung von AOS24 zurückzuführen ist: Der AG muss AOS24 vor Aktivierung der Übertragung seiner Fahrzeuge zu den Börsen alle rechtskräftigen „Unterlassungs– und Verpflichtungserklärungen im Falle der Zuwiderhandlung“ (Abmahnungen hinsichtlich der Veröffentlichung von Fahrzeugangeboten) in Kopie zur Verfügung gestellt haben und sich im Fall einer neuen Abmahnung verpflichten, die Abmahnung unmittelbar nach Erhalt an AOS24 weiterzuleiten, um die weitere Bearbeitung ausschließlich dem, auf Abmahnungen spezialisierten, Anwalt von AOS24 zu überlassen. Der AG ist in diesem Fall verpflichtet, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, die dem Anwalt von AOS24 bei der Bearbeitung der Abmahnung notwendig erscheinen. AOS24 haftet nicht, wenn das Schaden stiftende Ereignis auf das Einwirken des AG oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Weitere Haftung von AOS24 ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Im Falle höherer Gewalt, hierzu gehören auch ein eventuelles gesetzliches Fahrverbot und technische Schwierigkeiten der Börsen, kann ein Anspruch auf Service oder Minderung des Serviceentgeltes seitens des Kunden gegenüber AOS24 nicht geltend gemacht werden.
Gerichtsstand:
§ 10 Sonstige Bestimmungen:
Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag genannten Bedingungen nicht den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so tritt automatisch die entsprechend gültige gesetzliche Bestimmung in Kraft. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.